Was Industriebetriebe jetzt rechtlich dürfen – und welche Chancen in Strom stecken, der direkt vom Wind- oder Solarpark kommt.
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Schon heute versorgen sich Industriebetriebe über eine eigene Leitung direkt aus Wind- und Solarparks – das Energiewirtschaftsgesetz lässt das zu. Das thyssenkrupp-Werk in Hagen-Hohenlimburg deckt seit 2024 rund 40 Prozent seines Strombedarfs über eine gut drei Kilometer lange Leitung aus einem benachbarten Windpark, das Benteler-Werk in Lichtenau seit Anfang 2025 rund die Hälfte über eine etwa zehn Kilometer lange Leitung. Mit seinem Urteil vom 17. September 2026 (C-722/24 und C-756/24) hat der Europäische Gerichtshof die Direktleitung weit ausgelegt: Sie darf mehrere Kunden versorgen, und ein Netzanschluss als Reserve bleibt möglich. Wir zeigen, welche wirtschaftlichen Chancen das eröffnet – und was das für Ihren Standort heißt.
Geschäftsführung, Energie- und Werksleitung von Betrieben mit hohem Strombedarf, Wirtschaftsförderungen. Offen für alle Interessierten.
Donnerstag, 26.11.2026
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